Förderung von bis zu 70 % der Investitionskosten

Beim Kauf einer Wärmepumpe in 2024 sind bis zu 55 % (Jahreseinkommen über 40.000 €) bzw. 70 % (bis zu 40.000 €) Förderung möglich. Die individuelle Förderhöhe ergibt sich dabei aus der Kombination verschiedener Förderbestandteile und hängt vor allem von drei Faktoren ab: dem Heizsystem, dem Zeitpunkt des Heizungstauschs und dem zu versteuernden Einkommen des Haushalts. Anträge für die Förderungen können voraussichtlich ab Ende Februar gestellt werden. Wer vorher eine Wärmepumpe kauft, kann die Förderung jedoch auch rückwirkend beantragen.

GRUNDFÖRDERUNG
0 %

Wird unabhängig von Zeitpunkt und Einkommen ausgezahlt. Gilt für Wärmepumpen, Solarthermie, Wasserstoff- und Pelletheizungen.

EFFIZIENZBONUS
+ 0 %

Wird Antragsteller*innen beim Kauf von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gewährt.

GESCHWINDIGKEITSBONUS
+ 0 %

Wird beim Austausch einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung bzw. einer Ölheizung vor Ende 2028 ausgezahlt.*

EINKOMMENSBONUS
+ 0 %

Wird selbst nutzenden Antragsteller*innen gewährt, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei bis zu 40.000 € pro Jahr liegt.

*sinkt ab 2029 auf 17 %; gilt nicht für Pelletheizungen, die als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommen.